· besonders gründlich auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen achten· grundsätzlich vorerst nur Zubereitung von durchzugarenden Speisen· Verzehr von zubereiteten Speisen nur innerhalb der „Zubereitungsgruppe“, die jeweils zu Beginn der Stunde(n) zu dokumentieren ist („Kojennutzung“)· die Vorgaben des MSB vom 01.09.2020 beachten
Powered by BetterDocs