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· besonders gründlich auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen achten
· grundsätzlich vorerst nur Zubereitung von durchzugarenden Speisen
· Verzehr von zubereiteten Speisen nur innerhalb der „Zubereitungsgruppe“, die jeweils zu Beginn der Stunde(n) zu dokumentieren ist („Kojennutzung“)
· die Vorgaben des MSB vom 01.09.2020 beachten

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