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Pünktliche Anwesenheit der Lehrkräfte im Unterrichtsraum

Um unserer Aufsichtspflicht gerecht zu werden, ist eine pünktliche Anwesenheit der Lehrkräfte zum Unterrichtsbeginn unabdingbar.

Idealerweise sind die Kolleginnen und Kollegen vor den Schülerinnen und Schülern im Unterrichtsraum.

Auf diese Weise können unnötige Kontakte mit Schülerinnen und Schülern anderer Lerngruppen auf den Fluren vermieden werden.


Wer morgens in der ersten Stunde Unterricht hat, sollte 10 Minuten eher im Unterrichtsraum sein (7.50 Uhr), um die Schülerinnen und Schüler zu empfangen.

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