Seite wählen

Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen

Laut Vorgaben des Landes NRW ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in allen Bereichen der Schule (im Schulgebäude und auf dem Schulgelände) verpflichtend. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

Lehrkräfte können ihre Masken im Unterrichtsgeschehen innerhalb der „Coaching-Zone“ absetzen, wenn sie einen Abstand von 1,5 m zu den Schülerinnen und Schülern einhalten.

Lehrkräfte können außerhalb des Unterrichts, wenn sie einen festen Sitzplatz (im Lehrerzimmer oder in Arbeitsräumen) eingenommen haben und einen Abstand von 1,5 Metern sicherstellen können, die Mund-und-Nasen-Bedeckung abnehmen.

In den jahrgangspezifischen Pausenbereichen können die Mund-Nasen-Bedeckungen zum Essen abgenommen werden. Ein Abstand von 1,5 m ist dann aber zwingend erforderlich.

Powered by BetterDocs

Consent Management Platform von Real Cookie Banner