Abschlüsse an der AFS

Die Gesamtschule vergibt nach der APO in der Sekundarstufe I folgende Abschlüsse:

Nach Klasse 9:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9) (Dieser Abschluss ist gleichzeitig die Versetzung in die 10. Klasse.)

Nach Klasse 10:   

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10) 
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife/FOR)
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR Q – E) mit der Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe  
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR Q – Q) mit der Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Je nach Leistungsstand und Kursprofil werden folgende Abschlüsse vergeben:

Versetzung in Klasse 10          Hauptschulabschluss nach Klasse 9                      (HA 9)
Fächer:

Deutsch

Mathematik

 

 

Noten

in G-Kursen

mindestens:

ausreichend

ausreichend

 

Abschluss bzw. Versetzung wird auch noch erteilt,

wenn die Leistungen in Deutsch oder Mathematik

oderin einem der übrigen Fächer mangelhaft sind.

Außerdem wird eine weitere nicht ausreichende Leistung  in einem der übrigen Fächern geduldet.

 

Übrige Fächer:

u.a.: Englisch,

Physik, Technik,

etc.

2. Fremdsprache

ohne Relevanz

 

 

mindestens:
ausreichend

Hinweis:In den Lernbereichen Arbeitslehre und

Naturwissenschaften werden Einzelnoten erteilt

(Biologie, Chemie, Physik, Technik, Wirtschaft und

Hauswirtschaft),  die versetzungswirksam sind

(keine Lernbereichsnoten wie beim HA 10!)

 

Anmerkung:

Keine Ausgleichsmöglichkeiten!
E-Kurs Minderleistungen sind versetzungswirksam !

 

 

Mittlerer Schulabschluss                                     (FOR)     

Grundvoraussetzung:  Mindestens 2 E-Kurse in den leistungsdifferenzierten Fächern

                                                                            Deutsch, Englisch, Mathematik, Chemie

Fächer:

Deutsch

Englisch

Mathematik

Chemie*

 

Noten:

in 2

E-Kursen

mindestens

 

ausreichend

 

Noten:

in

G-Kursen

mindestens

 

befriedigend

 

 

Ausgleichsmöglichkeiten:

Eine Minderleistung (Abweichung um 1 Note nach unten) in Deutsch, Englisch, Mathematik, WP-I oder eine Minderleistung in einem der übrigen

Fächer kann durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe (fettgedruckt)

ausgeglichen werden.

*Chemie gehört zu den „übrigen Fächern“.

WP-I ausreichend    
 

Übrige Fächer:

alle Fächer

außer

D,E,M,WP-I

 

ausreichende

Leistungen

plus

2

befriedigende

Leistungen

 

  Eine weitere Unterschreitung der Leistungen in den übrigen Fächern um bis zu 2 Notenstufen wird ohne Ausgleich geduldet.

Anmerkung: Bei Teilnahme an mehr als 2 E- Kursen werden die in diesen E-Kursen erzielten Leistungen wie um eine Notenstufe bessere Leistung im G-Kurs gewertet.

 

Deutsch, Englisch, Mathematik, WP-I können als Ausgleich für alle Fächer verwendet werden. Die „übrigen Fächer“ können jedoch nur „übrige Fächer“ ausgleichen, nicht D,E,M oder WP-I.     

Mittlerer Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (FOR  Q – E)
Grundvoraussetzung: Mindestens 3 E-Kurse in den leistungsdifferenzierten Fächern

                                                                            Deutsch, Englisch, Mathematik, Chemie

Fächer:

Deutsch

Englisch

Mathematik

Chemie*

 

Noten:

in mindestens

3 E-Kursen

 

befriedigend

 

 

Note:

im G-Kurs

mindestens

 

gut

 

 

 

Ausgleichsmöglichkeiten:

Eine Minderleistung (Abweichung um 1 Note nach unten) in Deutsch, Englisch, Mathematik, WP-I

kann durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe (fettgedruckt)

ausgeglichen werden.

*Chemie gehört zu den „übrigen Fächern“.

Anmerkung: Bei Teilnahme an mehr als 3 E-Kursenwerden die in diesen E-Kursen erzielten Leistungen wie um eine Notenstufe bessere Leistung im G-Kurs gewertet.

 

WP-I

 

befriedigend    
 

Übrige Fächer:

alle Fächer

außer

D,E,M,WP-I

 

befriedigend

 

  Ausgleich bei den „übrigen Fächern“:

Bis zu 2 ausreichende Leistungen und eine weitere Unterschreitung um bis zu 2 Notenstufen müssen jeweils durch mindestens gute Leistungen in den anderen Fächern ausgeglichen werden.

Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.

 

 

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