Die Gesamtschule vergibt nach der APO in der Sekundarstufe I folgende Abschlüsse:
Nach Klasse 9:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9) (Dieser Abschluss ist gleichzeitig die Versetzung in die 10. Klasse.)
Nach Klasse 10:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife/FOR)
- Mittlerer Schulabschluss (FOR Q – E) mit der Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
- Mittlerer Schulabschluss (FOR Q – Q) mit der Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Je nach Leistungsstand und Kursprofil werden folgende Abschlüsse vergeben:
Versetzung in Klasse 10 Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9) | ||
Fächer:
Deutsch Mathematik
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Noten in G-Kursen mindestens: ausreichend ausreichend |
Abschluss bzw. Versetzung wird auch noch erteilt, wenn die Leistungen in Deutsch oder Mathematik oderin einem der übrigen Fächer mangelhaft sind. Außerdem wird eine weitere nicht ausreichende Leistung in einem der übrigen Fächern geduldet. |
Übrige Fächer: u.a.: Englisch, Physik, Technik, etc. 2. Fremdsprache ohne Relevanz
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mindestens: |
Hinweis:In den Lernbereichen Arbeitslehre und
Naturwissenschaften werden Einzelnoten erteilt (Biologie, Chemie, Physik, Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft), die versetzungswirksam sind (keine Lernbereichsnoten wie beim HA 10!)
Anmerkung: Keine Ausgleichsmöglichkeiten!
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Mittlerer Schulabschluss (FOR) |
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Grundvoraussetzung: Mindestens 2 E-Kurse in den leistungsdifferenzierten Fächern
Deutsch, Englisch, Mathematik, Chemie |
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Fächer:
Deutsch Englisch Mathematik Chemie*
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Noten:
in 2 E-Kursen mindestens
ausreichend |
Noten: in G-Kursen mindestens
befriedigend
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Ausgleichsmöglichkeiten: Eine Minderleistung (Abweichung um 1 Note nach unten) in Deutsch, Englisch, Mathematik, WP-I oder eine Minderleistung in einem der übrigen Fächer kann durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe (fettgedruckt) ausgeglichen werden. *Chemie gehört zu den „übrigen Fächern“. |
WP-I | ausreichend | ||
Übrige Fächer: alle Fächer außer D,E,M,WP-I |
ausreichende Leistungen plus 2 befriedigende Leistungen
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Eine weitere Unterschreitung der Leistungen in den übrigen Fächern um bis zu 2 Notenstufen wird ohne Ausgleich geduldet.
Anmerkung: Bei Teilnahme an mehr als 2 E- Kursen werden die in diesen E-Kursen erzielten Leistungen wie um eine Notenstufe bessere Leistung im G-Kurs gewertet.
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Deutsch, Englisch, Mathematik, WP-I können als Ausgleich für alle Fächer verwendet werden. Die „übrigen Fächer“ können jedoch nur „übrige Fächer“ ausgleichen, nicht D,E,M oder WP-I.
Mittlerer Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (FOR Q – E) | |||
Grundvoraussetzung: Mindestens 3 E-Kurse in den leistungsdifferenzierten Fächern
Deutsch, Englisch, Mathematik, Chemie |
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Fächer:
Deutsch Englisch Mathematik Chemie*
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Noten:
in mindestens 3 E-Kursen
befriedigend
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Note: im G-Kurs mindestens
gut
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Ausgleichsmöglichkeiten: Eine Minderleistung (Abweichung um 1 Note nach unten) in Deutsch, Englisch, Mathematik, WP-I kann durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe (fettgedruckt) ausgeglichen werden. *Chemie gehört zu den „übrigen Fächern“. Anmerkung: Bei Teilnahme an mehr als 3 E-Kursenwerden die in diesen E-Kursen erzielten Leistungen wie um eine Notenstufe bessere Leistung im G-Kurs gewertet. |
WP-I
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befriedigend | ||
Übrige Fächer: alle Fächer außer D,E,M,WP-I |
befriedigend
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Ausgleich bei den „übrigen Fächern“:
Bis zu 2 ausreichende Leistungen und eine weitere Unterschreitung um bis zu 2 Notenstufen müssen jeweils durch mindestens gute Leistungen in den anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
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