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8. Beratung an unserer Schule

Die Klassen in der Sekundarstufe I werden jeweils von zwei Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern im Team betreut. Zusätzlich steht jedem Jahrgang eine ausgebildete Beratungslehrkraft zur Verfügung, die von einem Schulsozialarbeiter unterstützt wird. Bei Bedarf werden außerdem externe Expertinnen und Experten als Ansprechpartner im Rahmen schulischer und außerschulischer Fragen hinzugezogen.

8.1.           Die Arbeit der Beratungslehrkräfte

Die Beratungslehrkräfte unterstützen die Arbeit der Klassenleitungen und beraten Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer bei Verhaltensproblemen und Lernschwierigkeiten. Sie bieten Krisenintervention, Konfliktberatung, kollegiale Beratung und Vermittlung zu externen Beratungsinstitutionen an.

Dabei arbeiten sie jahrgangsbezogen und begleiten den Jahrgang möglichst über die gesamte Schullaufbahn von Klasse 5 bis 10.

Regelmäßige Beratungs- und Förderkonferenzen in den Jahrgängen dienen der sinnvollen Verzahnung der Arbeit der Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer mit dem Beratungsteam und den Abteilungsleitungen.

In schulinternen regelmäßigen Beratungsteamsitzungen wird die Arbeit von Beratungslehrkräften, Schulsozialarbeiter und weiteren relevanten Fachkräften abgestimmt und reflektiert.

8.2.           Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeiterin/der Schulsozialarbeiter sind in der Anne-Frank-Gesamtschule ganztägig direkt ansprechbar und bieten im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit an:

 

  • Einzel- und Gruppenberatungen sowie Begleitung von Schüler*innen in problematischen Lebenssituationen,
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Bewältigungskompetenzen,
  • Konfliktmoderation,
  • Krisenintervention,
  • Verhaltensbeobachtung im Unterricht und lerngruppenbezogene Beratung,
  • Elterngespräche und Beratungsangebote an Elternsprechtagen,
  • kollegiale Beratung von Lehrerinnen und Lehrern,
  • Kontakt und Vermittlung zu außerschulischen Fachstellen und Unterstützungsangeboten,
  • Vermittlung sowie Planung/Durchführung von Präventionsangeboten zu Themen wie z.B. Soziales Lernen, Umgang mit Konflikten und Ausgrenzung, Sexualerziehung, Streitschlichtung,
  • begleitende Ganztagsangebote.
  • Kollegiale Beratung
  • Mitglied der Teilkonferenz

 

Die Schulsozialarbeiterin/der Schulsozialarbeiter sind Mitglied des Beratungsteams und der Lehrkräftekonferenz. Die Mitarbeit bei der jahrgangsbezogenen Beratung ist möglich. Sein Einsatz erfolgt entsprechend dem Erlass „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“.

 

Grundlagen für eine wirksame Schulsozialarbeit und Beratungsarbeit sind:

  • Vertraulichkeit (Schulsozialarbeiter sind der Verschwiegenheit verpflichtet.) In Beratungsgesprächen gemachte Äußerungen werden vertraulich behandelt. Ausnahmen nur mit Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen,
  • Konsequenz – Worte müssen Gültigkeit haben, d.h. verlässliche Absprachen, die auch eingehalten werden (können),
  • Wertschätzung – Respektvoller Umgang als Basis für eine lösungs- und ressourcenorientierte Zusammenarbeit,
  • Freiwilligkeit – Sozialpädagogische Angebote sind in der Regel für alle Beteiligten freiwillig.

 

8.3.           Prävention Schulmüdigkeit

Der Bereich Prävention Schulmüdigkeit ist ein Schwerpunktbereich der Schulsozialarbeit und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die unregelmäßig oder gar nicht zur Schule kommen, den Unterrichtstag vorzeitig beenden oder insgesamt eine Verweigerungshaltung zeigen. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigeplicht. Die Fachkraft ist Mitglied des Beratungsteams und der Lehrkräftekonferenz und arbeitet eng mit den beteiligten Lehrkräften und der Schulleitung zusammen, um eine passgenaue und individuelle Förderung im Einzelfall zu gewährleisten. Ein enger Elternkontakt sowie eine gute Vernetzung mit den helfenden und unterstützenden Kooperationspartnern in der Stadt Gütersloh ermöglichen eine individuelle Fallarbeit, die einen regelmäßigen Schulbesuch verbunden mit einem realistischen Lern- und Lebensplan zum Ziel hat.

8.4.           Umgang mit Sucht

Zu den Leitzielen unserer Schule gehört die gemeinsame Verantwortung von Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer für das Gelingen der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Dabei stehen die einzelnen Schülerinnen und Schüler als Individuen im Mittelpunkt und sollen als solche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und gefordert werden. Das Beratungskonzept der AFS unterstützt dabei die Kinder und Jugendlichen, indem diese in jeder Lebenslage wertschätzend wahrgenommen und akzeptiert werden.

Der Bereich der Sucht- und Drogenprävention/-intervention stellt hierbei einen Aspekt der Beratungstätigkeit dar und zählt zu gesundheitsfördernden Maßnahmen an der Schule. Die AFS hat gemeinsam mit der Caritas Sucht- und Drogenhilfe Gütersloh sowie der Kreispolizeibehörde Gütersloh als externe Partner ein Konzept entwickelt, das sowohl die Präventionsarbeit in den einzelnen Jahrgängen als auch den Umgang mit konsumierenden Jugendlichen in Form eines Interventionskonzepts beinhaltet.

Zur Präventionsarbeit zählen Angebote, die in jedem Jahrgang eingesetzt werden können, um die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lebenswirklichkeit anzusprechen und dabei eben auch den möglichen Konsum legaler oder illegaler Substanzen bewusst zu thematisieren. Mit dieser Arbeit zielt die Schule darauf ab, Schülerinnen und Schülern gesundheitsförderliche Kompetenzen zu vermitteln und dadurch einen positiven Einfluss auf Einstellungen und Verhaltensweisen zu erreichen.

Das Interventionskonzept unserer Schule sieht neben einem klar definierten Umgang mit konsumierenden Jugendlichen auch eine enge Zusammenarbeit mit den o.g. externen Partnern vor, um Jugendlichen und ihren Eltern notwendige Unterstützung- sowie Beratungsangebote aufzuzeigen. Als Beratungsstellen fungieren die Caritas Sucht- und Drogenhilfe Gütersloh sowie die Kreispolizeibehörde Gütersloh sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Durch diese Kooperation kann die AFS im Bereich der Beratungstätigkeit auch vermittelnd wirksam werden und notwendige Kontakte zu diesen Beratungsstellen aufbauen.

8.5.            Schullaufbahn- und Berufsberatung

„Berufswahlfreundliche Schule“ diese Auszeichnung der Gläsel-Stiftung wurde unserer Schule fünf Mal in Folge verliehen. Die Bedeutung, die wir der Auseinandersetzung mit der Berufswelt und der Entscheidung für den geeigneten beruflichen Weg zumessen, wird daran deutlich. Unser Anspruch ist es, alle Schülerinnen und Schüler beim Lernen für das Leben zu unterstützen und ihnen erfolgreiche individuelle Wege zu ermöglichen. Dazu sind in den vergangenen 25 Jahren vielfältige Konzepte und Projekte sowohl für die Sekundarstufen I und II entwickelt und begleitet worden. Diese Bausteine werden laufend entsprechend den veränderten Bedürfnissen der Berufsorientierung erneuert, innovative Formate werden in das Programm aufgenommen und mit geeigneten Partnern der Wirtschaft durchgeführt.

 8.5.1        Das Studien- und Berufsorientierungs-Team

Das StuBo-Team der Anne-Frank-Gesamtschule setzt sich zusammen aus drei Berufswahlkoordinatorinnen der beiden Sekundarstufen, zwei Sonderschulpädagoginnen sowie der Übergangscoachin. Die zentralen Aufgaben des Teams lassen sich wie folgt beschreiben:

 

  • Ansprechpartner für externe und interne Anfragen zum Thema Berufsorientierung,
  • Auswahl und Initiierung von Angeboten und Projekten der Berufsorientierung inner- und außerhalb der Schule,
  • Organisation und Durchführung, sowie Evaluation von Berufsorientierungsangeboten in der AFS,
  • Netzwerkarbeit (Eltern, Wirtschaft, AKs, Gremien, etc.).

 

Eine besondere Bedeutung kommt der Arbeit der Übergangscoachin zu. Diese Vollzeitstelle wird von der Stadt Gütersloh finanziert. Die Aufgabe der Übergangscoachin besteht in der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen: 

  • Formulierung und Korrektur von Bewerbungen,
  • Ausbildungsplatz-Recherche,
  • Erstellen von Stärken- und Interessensprofilen,
  • Unterstützung im Berufsfindungsprozess,
  • Bewerbungstraining (z.B.: Vorstellungsgespräche),
  • Information und Beratung über Bildungsgänge an Berufskollegs und bei den Bildungsträgern (Kolping, ash, etc.).

 

Partnerunternehmen im Bereich Berufsorientierung sind Miele, Lidl und Teckentrup.

Darüber hinaus erfolgt die Kooperation mit zahlreichen Unternehmen in einzelnen Projekten zur Berufsorientierung.

8.5.2.        Bausteine der Studien- und Berufsorientierung

Jg. 7

Jg. 8

Jg. 9

Jg. 10

Girls-/ Boys-Day

Berufsparcours

 

BuS – Klasse/ Langzeitpraktikum

Externes Bewerbungstraining

 

Potenzialanalyse

Schülerbetriebspraktikum

AWMiele – Projekt (Kaufleute)

 

Praktikumsausstellung

Praktikumsausstellung

Anmeldung Berufskollegs

 

Berufsfelderkundungen

Digi-BIZ

Ausbildungsbotschafter informieren

 

Bau-, Elektro-, Metallbus

Bewerbungstraining

Anschlussvereinbarungen

Schüler*innen helfen Schüler*innen

Anschlussvereinbarungen

 

Trägergestützte

Berufsfelderkundung*

 

Arbeit mit dem BO-Ordner

 

KAoA-STAR*

Arbeitslehre-Kern

 

 

 

Praxiskurse*

 

 

 

 

 

Unterrichtsfach: Lebens- und Berufsorientierung*

 

Übergangscoach Beratung 

(Projekt „Erfolgreich in Ausbildung“, Finanzierung durch die Stadt Gütersloh)

Angebote des Berufsorientierungsbüros (BOB)

Beratung der Agentur für Arbeit

Beratung der Agentur für Arbeit für Schüler*innen mit sonderpädagogischem  Unterstützungsbedarf*

 

Berufsmessen:  Vocatium, Rietberg, Berufsforum der Gütersloher Oberstufen

 

Firmenberatungstag am Elternsprechtag

* Elemente, die für Schüler*innen des gemeinsamen Lernens angeboten werden.

 

Jg. 11

Jg. 12

Jg. 13

Heute schon an morgen denken

(Haus Neuland)

Schülerbetriebspraktikum

 

Uni-Infotage

(Uni Bielefeld)

Bibliothek der Uni Bielefeld

Check-U Erkundungstool

Klinik Projekt

(Leistungskurs Pädagogik)

Jugend denkt Zukunft

(Klinikum Gütersloh)

Berufsmesse Vocatium

„Alt und Jung“

(Zusatzkurs-Sozialwissenschaften im Wilhelm-Florin-Zentrum)

Talentscouting

(Uni Bielefeld)

„Wie werde ich wahrgenommen?“

(Sparkasse)

Beratung der Agentur für Arbeit

Berufsforum der Gütersloher Oberstufen (Praktiker informieren)

Berufemessen (Rietberg, Gütersloh)

Firmen im Foyer am Elternsprechtag

 

 

 

8.5.3.        Das Schülerbetriebspraktikum im Jahrgang 9

Das dreiwöchige Betriebspraktikum in der 9. Klasse stellt einen der wichtigsten Bausteine der Berufsorientierung im Sekundarbereich I dar. Viele der schulischen und außerschulischen Angebote und Projekte bis zum Beginn des Praktikums sind darauf ausgerichtet, unsere Schülerinnen und Schüler auf eine sinnvolle Praktikums- und Berufswahl vorzubereiten. Unter sinnvoll verstehen wir, dass sich die Jugendlichen zunächst mit ihrem Berufswunsch selbstkritisch auseinandersetzen, bevor sie sich dann um einen Praktikumsbetrieb kümmern. Da passgenau gewähltes Praktikum unverzichtbar für den gelungenen Einstieg in eine Ausbildung ist, fordern wir von unseren Schülerinnen und Schülern, dass sie sich eine Praktikumsstelle in einem Betrieb suchen, der über eine Berechtigung zur Ausbildung in dem jeweiligen Beruf verfügt. Hierbei sollen die Jugendlichen in Zukunft noch stärker dazu ermutigt werden, sich auch einen Praktikumsplatz im europäischen Ausland zu suchen.

Dem Praktikum vorgeschaltet ist eine Betriebserkundung, die wir – vonseiten des Studien- und Berufsorientierungsteams (StuBo-Team) – seit dem Schuljahr 2009/10 interessengeleitet organisieren. Die Schülerinnen und Schüler können hierbei wählen, welchen Betrieb und Beruf sie sich an einem Vormittag konkreter anschauen wollen.

Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst an einem Vorbereitungstag in das Praktikum eingeführt. Während des Praktikums werden unsere Schülerinnen und Schüler ein- bis zweimal von ihren Lehrerinnen und Lehrern besucht. Die Betriebe erhalten in diesem Zusammenhang zwei Formulare, in denen sie den Jugendlichen sowohl die Teilnahme an einem Praktikum als auch ihre Fähigkeiten und das Verhalten während des Praktikums bescheinigen. Die Bescheinigungen können einer späteren Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder um ein weiteres Praktikum beigelegt werden. Sie werden nach Abschluss des Praktikums zentral in den BO-Ordnern der Schülerinnen und Schüler gesammelt.

Das Anfertigen einer Praktikumsmappe und deren Bewertung, die zu großen Teilen in die Arbeitslehre-Wirtschaft-Note einfließt, sowie eine Ausstellung, die während der drei Nachbereitungstage erarbeitet wird, runden das Praktikum nach der eigentlichen Durchführungsphase ab.

Das Schülerbetriebspraktikum des 9. Jahrgangs findet für unsere Schülerinnen und Schüler immer in den drei Wochen direkt im Anschluss an die Osterferien statt. Die Bewerbungen für das Praktikum sollten spätestens im Herbst des Vorjahres erfolgen. In der Regel beläuft sich die Frist zur Abgabe einer Praktikumsplatzbestätigung auf das Ende des ersten Halbjahres.

 

8.5.4.        Das Schülerbetriebspraktikum in der Qualifikationsphase

Das einwöchige Oberstufenpraktikum wird von allen Schülerinnen und Schülern in der Q1 absolviert. Die Suche eines Praktikumsplatzes erfolgt eigenständig, wird jedoch durch das Projekt „Abitur – und wie weiter?“ und die individuelle Beratung der Koordinatorin für Berufsorientierung begleitet.

Die Schülerinnen und Schüler sollen persönlichen Neigungen folgen, insbesondere aber auch neue Wege wagen. Daher werden sie ermutigt, einen Praktikumsplatz in einer anderen Region, besonders aber auch im europäischen Ausland zu suchen.

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