Eine Wiederaufnahme des musikpraktischen Arbeitens ist im Rahmen des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.
Auf Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten in Gruppen- oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumlichkeiten muss jedoch verzichtet werden.
Im Freien und unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen können jedoch Chor- und Blasinstrumentproben stattfinden.